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Niedrigschwellige Entlastungsleistungen für gezielte Hilfe

Niedrigschwellige Entlastungsleistungen

Niedrigschwellige Entlastungsleistungen sind ein speziell von der Pflegeversicherung geschaffenes Angebot, das für gezielte Entlastung im Alltag sorgen soll. Die Betreuungsangebote richten sich an Menschen, für die eine stundenweise Betreuung gegenüber dem dauerhaften Aufenthalt in einem Pflegeheim die bessere Lösung darstellt.

Die Bezeichnung „niederschwellig“ verdeutlicht, dass diese Leistungen die Familie der Betroffenen wie die Betroffenen selbst ohne großen Aufwand in Anspruch nehmen können.

Was sind niedrigschwellige Entlastungsleistungen?

Diese Art der Betreuungsleistungen findet direkt bei Betroffenen in den heimischen vier Wänden statt. Selbige wohnen da weiterhin dauerhaft, sind aber mitunter körperlich oder aufgrund von anderen Einschränkungen nicht mehr selbständig in der Lage, einzelne Aufgaben des Haushalts zu übernehmen. Die niedrigschwelligen Entlastungsleistungen sollen dabei nicht nur den Betroffenen selbst, sondern auch deren Angehörigen Unterstützung zusichern.

Klassische Leistungen aus diesem Angebot der Pflegeversicherung sind beispielsweise:

– generelle Hilfe bei der Organisation des Alltags, wie dem Beziehen der Betten oder der Wäsche
– Putz- und Reinigungsleistungen im Haushalt

Insbesondere Reinigungsarbeiten sind im gehobenen Alter oder bei körperlichen Einschränkungen kaum noch eigenständig zu meistern. Da die Wohnung der Betroffenen durch eben jene aber weiterhin dauerhaft bewohnt wird, benötigen selbige Unterstützung. Die dabei entstandenen Kosten lassen sich bis zum festgesetzten Betrag durch die Pflegeversicherung decken. Reinigungs- und Putzarbeiten werden dabei, ebenso wie übertragene Aufgaben im Haushalt, normalerweise in festen Intervallen vereinbart. Das kann beispielsweise ein wöchentlicher Besuch durch eine Reinigungsfachkraft sein, mitunter auch zweimal in der Woche.

Abseits dieser häufig genutzten Leistungen können sich aber auch andere Angebote als „niederschwellig“ qualifizieren. Zum Beispiel solche zur Förderung der sozialen Kontakte, wie beispielsweise in Bastel- oder Singgruppen. In den meisten Fällen ist es vor allem bei älteren Personen aber der Wunsch, weiterhin in einer gepflegten und sauberen Wohnung zu wohnen, auch wenn diese aus eigener Kraft nicht mehr regelmäßig putzen können. Hier kommen die Niedrigschwellige Entlastungsleistungen zum Tragen. Gartenarbeit, sollten Betroffene in einem Haus mit Grundstück wohnen, fallen übrigens ebenfalls in diese Kategorie. Sie lassen sich bei anerkannten Anbietern daher geltend machen.

Abrechnung der niedrigschwelligen Entlastungsleistungen

Während Pflegeheime unmittelbar mit der Pflegekasse abrechnen, wird bei den niederschwelligen Entlastungsleistungen das Vorkasse-Prinzip gewahrt. Betroffene beziehungsweise Angehörige gehen also in Vorleistung und erhalten den Betrag von bis zu 125 Euro dann durch die Pflegekasse erstattet. Eine Barauszahlung des Betrags ist hingegen nicht vorgesehen. Mit der Pflegekasse rechnet man dann anhand von ordentlichen Rechnungen und Quittungen ab. Gegebenenfalls ist, wenn beispielsweise eine Demenzerkrankung vorliegt, auch ein Abtreten der Forderungen unmittelbar an den Dienstleister denkbar, der dann direkt mit der Versicherung abrechnet. Im Zuge dessen wird dann eine Abtretungserklärung vereinbart.

Maßgeschneiderte, zuverlässige Hilfsangebote direkt vom Fachmann

Niedrigschwellige Entlastungsleistungen sind eine vom Gesetzgeber geschaffene attraktive Möglichkeit, um sich tatkräftige Unterstützung in die heimischen vier Wände zu holen. Egal ob für Reinigungs- und Putzaufgaben oder beispielsweise für die anfallende Gartenarbeit innerhalb des eigenen Grundstücks. Allen voran ist, auch aufgrund des dahingehend nur begrenzt zur Verfügung stehenden Betrags, auf eine maßgeschneiderte Anpassung der Leistungen auf die Bedürfnisse der sie in Anspruch nehmenden Person zu achten.

Niedrigschwellige Entlastungsleistungen gesucht? In diskreter, zuverlässiger, sorgfältiger und nahbarer Umsetzung? Alles beginnt mit einer ersten Kontaktaufnahme, bei einem nachfolgenden Termin lassen sich die Details der Leistungen ebenso besprechen wie die daran gekoppelten bürokratischen Vorgänge gegenüber der deutschen Pflegeversicherung. Dienstleister, Angehörige und Betroffene arbeiten hierbei im Regelfall eng miteinander zusammen, um die bestmögliche Lösung zu finden: Am besten gleich Kontakt aufnehmen und Termin vereinbaren!

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